FAQ

 

 

 

Frage 1:
 
Wieso muss ich als Erbe meine Erbwaffen blockieren ?

 

 

Antwort:
 
Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass ab dem 1. April 2008 
Erben von Schusswaffen, die nicht bereits Inhaber 
waffenrechtlicher Genehmigungen (WBK) sind, ihre Erbwaffen 
durch ein geeignetes System blockieren lassen müssen.
 
Auch wenn der Sinn dieser Vorgabe zur Verbesserung der 
innenpolitischen Sicherheit umstritten ist, besteht in diesem 
Falle die Pflicht zur Blockierung.

 

 

 

Frage 2:
 
Wieso soll ich mich für ein unkompliziertes 
System entscheiden ?

 

 

Antwort:
 
Mechanische Systeme haben gegenüber kombinierten Systemen 
den Vorteil, dass sie weniger Angriffsmöglichkeiten für Manipulationen 
(keine elektronische Manipulation möglich) bieten, und es auch in 
längeren Zeiträumen nicht zu einer Überholung der elektronischen 
Technologie und Zugriffsmöglichkeiten kommen wird. 
Dadurch sichern sie Ihren Besitz und Ihre Werte.

 

Frage 3:
 
Kann das Blockiersystem gunBlock auch 
rückstandsfrei aus der Erbwaffe entfernt werden, 
beispielsweise bei Verkauf an Berechtigte oder 
Zustandekommen eines eigenen Bedürfnisses 
zum Besitz der Waffe ?

 

 

Antwort:
 
Selbstverständlich. gunBlock ist so entwickelt, dass es jederzeit 
durch fachkundige Waffenhändler und Büchsenmacher rückstands
und beschädigungsfrei entfernt werden kann.
 
Dabei sind, durch Verzicht auf elektronische Maßnahmen 
(siehe Frage 2), auch mögliche Änderungen in Technologien 
(Vgl. Disketten, Videobänder) ohne negativen Einfluß.

 

Frage 4:
 
Ist das Blockiersystem gunBlock 
widerstandsfähig gegen Öle, Fette, Säuren 
und Ähnliches ?
 
 

 

 

Antwort:
 
Selbstverständlich, dies wurde auch bereits langfristig getestet.
 
Der wesentliche Punkt ist aber, dass beim System  gunBlock 
durch die Abwesenheit empfindlicher oder störanfälliger 
Elektronik keinerlei „Innereien“ vorhanden sind, die beschädigt 
werden könnten, ebenso wie keine Batterien oder Akkus 
auslaufen können.
 
 

 

 

 

 

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